Urkundliche Erwähnung Rothenstein
Ereignis-Datum: 1. Januar 0786
Im Breviarium Sancti Lulli, einem Güterverzeichnis (um 815) des Klosters Hersfeld, wurde Rodostein erstmals urkundlich erwähnt. Der Benediktiner Lullus († 786) war Erzbischof von Mainz und erster Abt des Hersfelder Klosters und das „Breviarium“ beschrieb den Besitz zur Zeit der Klostergründung, zu dem also auch Rothenstein damals gehörte.
Das Bervarium ist nur noch als Abschrift überliefert im Kopialbuch des Klosters Hersfeld, um 1150 (Staatsarchiv Marburg), Blatt 35 r, zweite und dritte Zeile von oben.