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Bürgerentscheid am 1. September

Allen Wahlberechtigten in Rothenstein und Oelknitz ist mit den Wahlunterlagen für die Landtagswahl auch die Benachrichtigung für einen Bürgerentscheid am 1. September zugegangen.

Was ist eigentlich ein Bürgerentscheid?

Viele Bürgerinnen und Bürger sind unzufrieden mit Entscheidungen von „denen da oben“ und sie wünschen sich mehr direkte Demokratie. Tatsächlich sind aber die demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten in Thüringen auch heute schon sehr groß. Auf kommunaler Ebene betrifft das vor allem die Möglichkeiten von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Die rechtliche Grundlage dazu gibt das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Die Möglichkeiten werden aber bisher noch wenig genutzt, wie Ministerpräsident Bodo Ramelow und der Verein Mehr Demokratie e.V. bei der Vorstellung einer neuen Broschüre zu diesem Thema vor einigen Tagen bedauerten.
Ein sogenanntes Bürgerbegehren kann bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden, die dann die Zulässigkeit prüft. Anschließend haben die Antragsteller vier Monate Zeit, um Unterschriften zur Unterstützung des Begehrens zu sammeln. Wenn dabei mindestens 7% der Stimmberechtigten im Ort das Begehren unterstützen, kommt es zum Bürgerentscheid. Hier entscheidet dann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Wahlbeteiligung eine Mindestgrenze erreicht hat.
In Thüringen wird dieses demokratische Verfahren noch selten genutzt und wenn, dann meist in den größeren Städten. Im Durchschnitt wurden im Freistaat Thüringen etwa 12 Bürgerbegehren pro Jahr eingereicht und nur die Hälfte davon führte letztlich zum Bürgerentscheid. Damit ist der anstehende Bürgerentscheid in Rothenstein durchaus etwas Besonderes und eine hohe Beteiligung an dieser Entscheidung wäre zu wünschen.

Worum geht es konkret beim Bürgerentscheid „Bewahrung der Alten Schule in Rothenstein für heutige und zukünftige Generationen“?

Im Oktober 2023 hatte der Rothensteiner Gemeinderat beschlossen, Gebäude und Grundstück der sogenannten „Alten Schule“ am Kirchweg 2 in Rothenstein zu verkaufen. Das zugelassene Bürgerbegehren beantragte nun diesen Beschluss zum Verkauf wieder aufzuheben. Die erreichte Zahl an gültigen Unterstützer-Unterschriften lag weit über dem nötigen Mindestquote und der 1. September wurde für den Bürgerentscheid festgelegt. Ausführliche Stellungnahmen der Befürworter und der Gegner des Verkaufs dieser Immobilie sind allen Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen bereits zugegangen.

Was bedeuten Ja und Nein bei der Abstimmung?

Wenn eine Mehrheit mit Ja stimmen würde, dann wäre der Gemeinderatsbeschluss aufgehoben und der Verkauf des Gebäudes zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. In dieser Zeit müssten die Unterstützerinnen und Unterstützer der Schule neue Konzepte zur Nutzung des Gebäudes und zur Finanzierung dieser Pläne entwickeln.
Wenn die Mehrheit mit Nein stimmt, dann bleibt der Gemeinderatsbeschluss gültig und das Gebäude könnte zeitnah verkauft werden. Wegen der aktuellen Lücken im Rothensteiner Haushalt und der nötigen Rückzahlung von Überbrückungskrediten, könnten mit dem Erlös keine anderen Projekte in der Gemeinde finanziert werden, sondern es würden Schulden abgebaut.

Text und Foto: R. Schönherr

Informationen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid:
Vorstellung Broschüre zu Bürgerbeteiligung
Mehr Demokratie e.V.
Bürgerbeauftragter Thüringen

 

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